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Resistenzen und Wartezeiten bei Tierarzneimitteln

Resistenzen durch TierarzneimittelDie Gründe hierfür liegen im Verbraucherschutz. Primär geht es nicht um Hund, Katze oder andere Heimtiere, sondern vorrangig um landwirtschaftliche Nutztiere wie Rinder, Schweine und Geflügel; auch Pferde.
Diese Tierarten sind Teil unserer Nahrungskette oder produzieren Lebensmittel wie z. B. Milch oder Eier.
Wird ein Nutztier im Krankheitsfall z. B. einem Antibiotikum behandelt, muss sichergestellt sein, dass Nahrungsmittel, die von diesem Tier gewonnen werden, keine Rückstände des Antibiotikums enthalten. Würden wir solche Rückstände durch die Nahrung zu uns nehmen, würden wir Gefahr laufen, resistent gegen dieses Antibiotikum zu werden.

Kurz gesagt: Bakterien sind sehr lernfähig und in unserem Körper permanent anwesend, ohne dass wir erkranken. Antibiotika-Rückstände, die wir über die Nahrung aufnehmen, reichen von ihrer Konzentration nicht aus, um unsere Bakterien zu vernichten. Doch die Bakterien haben Gelegenheit, sich an das Antibiotikum zu "gewöhnen" und sich darauf einzustellen. Dadurch entsteht eine Resistenz, d. h. das gleiche Antibiotika, in therapeutischer Konzentration gegebe,n entfaltet keine Wirkung mehr.

Aus diesem Grund muss bei allen Arzneimitteln, die für lebensmittelliefernde Tiere bestimmt sind, die sogenannte Wartezeit ermittelt und angegeben werden.

Die Zeitspannen der einzuhaltenden Wartezeiten sind sehr unterschiedlich. Je nach Wirkstoff sind dies wenige Tage bis zu einigen Wochen. Für den Wirkstoff Penicillin gilt z. B. derzeit eine Wartezeit von 50 Tagen.
Bei den Unterlagen der einzelnen Tiere werden deshalb Arzneimittelanwendungsbelege (bei Lebensmitteltieren) geführt, hier ist immer nachvollziehbar, was bzw. wann hat das Pferd/Kuh/Rind was bekommen.

Homöopathische Arzneimittel erzeugen keine Resistenzen und haben auch keine Wartezeiten.

Da die Wartezeit für Landwirte einen wirtschaftlichen Verlust bedeutet, ist die homöopathische Behandlung von Nutztieren sehr beliebt. Ökologisch zertifizierte Landwirte müssen laut Gesetz sogar vorrangig homöopathische oder andere natürliche Arzneimittel im Krankheitsfall bei ihren Tieren anwenden.

Mobile Naturheilpraxis für Groß- und Kleintiere Monika Skorwider (VDT geprüfte und zertifizierte Tierheilpraktikerin)
Dorfstr. 83 - 85 · 52372 Kreuzau (Kreis Düren)
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